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Allgemeine Geschäftsbedingungen

27.11.2006

I Vertragsabschluß

  • Der Käufer ist an die Bestellung höchstens bis vier Wochen gebunden. Der Kaufvertrag ist abgeschlossen, wenn der Verkäufer die Annahme der Bestellung bestätigt oder die Lieferung ausgeführt ist.
  • Sämtliche Vereinbarungen, Nebenabreden oder nachträgliche Vertragsänderungen bedürfen der schriftlichen Zustimmung des Verkäufers.
  • Gewährleistungsansprüche sind immer an den entsprechenden Hersteller zu stellen.

II Preise

Der Preis der Fahrzeuge versteht sich ohne Skonto und sonstige Nachlässe inkl. ges. Mehrwertsteuer.

Eine Änderung des gesetzlichen Mehrwertsteuersatzes berechtigt beide Teile zur entsprechenden Preisanpassung.

III Zahlung

  • Der Kaufpreis ist bei Übergabe des Fahrzeuges sofort, spätestens jedoch drei Tage nach Zugang der schriftlichen Bereitstellungsanzeige und Aushändigung oder Übersendung der Rechnung zur Zahlung fällig.
  • Die Zahlung kann nur in bar oder mit LZB-Scheck bei Übergabe des Fahrzeuges vorgenommen werden.
  • Wird der Kfz-Brief dem Käufer zum Zweck der Zulassung vor Abholung des Fahrzeuges übergeben, so muss das Fahrzeug zuvor angezahlt werden.
  • Anzahlungen werden nur nach entsprechender Vereinbarung vom Käufer geleistet.
  • Schecks werden nur der Zahlung halber angenommen. Bei Scheckzahlung gilt als Erfüllung die Gutschrift auf dem Konto des Verkäufers.
  • Der Verkäufer ist berechtigt, bei Zahlungsverzug Verzugszinsen in Höhe von 6% über dem jeweiligen Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank zu berechnen.

IV Lieferung und Annahme

  • Lieferfristen beginnen mit dem Eingang des Vertrages beim Verkäufer. Diese sind, soweit nicht anders vereinbart, immer unverbindlich.
  • Streik, höhere Gewalt und Nichtbelieferung durch den Vorlieferanten befreien den Verkäufer von der Lieferung.
  • Der Käufer kann mit der Bekanntgabe der Nichtbelieferung durch den Vorlieferanten des Verkäufers mit sofortiger Wirkung vom Kaufvertrag zurücktreten. Ein Schadensersatz wegen Nichterfüllung ist ausgeschlossen.
  • Bei Überschreitung des verbindlichen Liefertermins hat der Käufer das Recht, nach Setzung einer angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten. Bei Überschreitung des unverbindlichen Liefertermins von mehr als vier Wochen muss der Käufer dem Verkäufer eine Nachfrist von weiteren vier Wochen zugestehen.
  • Der Käufer hat das Recht, innerhalb von sieben Tagen nach Zugang der Bereitstellungsanzeige den Kaufgegenstand am vereinbarten Abnahmeort zu prüfen und die Pflicht, den Kaufgegenstand innerhalb dieser Frist abzunehmen.
  • Angaben bei Vertragsabschluss in gültigen Beschreibungen, z.B. Herstellerprospekten über Lieferung, Leistung, Maße, Kraftstoffverbrauch usw. des Kaufgegenstandes sind unverbindlich und keine zugesicherten Eigenschaften. Dies ist bedingt durch übliche werkseitige Änderungen während der laufenden Produktion und die übliche Serienstreuung. Dies gilt selbstverständlich nicht für schriftlich vereinbarte Ausstattungsmerkmale wie ABS, Airbags usw.
  • Eine etwaige Probefahrt ist in den Grenzen üblicher Probefahrten bis höchstens 15 km zu halten.
  • Die Abnahme des Fahrzeuges hat innerhalb von sieben Tagen nach Mitteilung über die Bereitstellung zu erfolgen. Bleibt der Käufer nach Ablauf einer Nachfrist von vier Tagen in Verzug, so ist der Verkäufer berechtigt, die vertraglichen Leistungen abzulehnen und Schadensersatz wegen Nichterfüllung in Höhe von 15% des Kaufpreises zu fordern. Der Schadensersatz ist höher oder niedriger anzusetzen, wenn der Verkäufer einen höheren oder der Käufer einen geringeren Schaden nachweist. Das gleiche gilt, wenn der Käufer unberechtigt die Vertragserfüllung verweigert.

Der Vertrag ist nach geltendem Fernabgabegesetz geschlossen.

V Garantie

Der Verkäufer verpflichtet sich, alle Fahrzeuge mit Kfz-Brief, der deutschen StVZO entsprechend und TÜV abgenommen auszuliefern. Dem Käufer wird ein vom autorisierten Vertragshändler abgestempeltes Garantieheft übergeben. Durch Tageszulassungen im Ausland kann in Ausnahmefällen die Garantie bereits zu laufen begonnen haben. Der Umfang der Garantie richtet sich nach den jeweiligen Bestimmungen des Herstellerwerkes. Gewährleistungsansprüche sind immer an den entsprechenden Hersteller zu stellen.

VI Eigentumsvorbehalt

Der Kaufgegenstand bleibt bis zur vollständigen Bezahlung aller Verbindlichkeiten des Käufers aus dem Kaufvertrag Eigentum des Verkäufers. 

VII Haftung

Der Verkäufer haftet für Schäden – gleich aus welchem Rechtsgrund – nur, wenn er, seine gesetzlichen Vertreter oder seine Erfüllungsgehilfen sie vorsätzlich oder grob fahrlässig verschuldet haben. Eine weitere Haftung wird ausdrücklich ausgeschlossen.

VIII Schlussklausel

  • Sollte eine der vorstehenden Bedingungen unwirksam sein, so berührt dies die Wirkung der anderen Bestimmungen nicht. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist der Sitz des Verkäufers.
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  • Importfahrzeuge haben nicht immer gleiche Grund- Serienausstattung wie das vergleichbare Inlandsmodell!